Zu großen Gastronomiebetrieben zählen Geschäfte deren Verkaufsfläche größer als 80 Quadratmeter ist und die mehr als fünf Beschäftigte haben.
Die Regelungen im Überblick
Angebot von Mehrwegverpackungen für Essen und Getränke zum Mitnehmen
Bietet ein Gastronomiebetrieb Einwegverpackungen aus Kunststoff an, muss er auch eine Mehrwegverpackung als Alternative anbieten.
- Lösung 1: Der Gastronomiebetrieb erwirbt eigene Mehrwegverpackungen, zum Beispiel aus Glas oder Kunststoff.
- Lösung 2: Der Gastronomiebetrieb arbeitet mit einem Anbieter für Mehrwegsysteme zusammen. Diese bieten die Teilnahme an Pool-Mehrwegsystemen an, sodass der Kunde den Mehrwegbehälter auch in einem anderen teilnehmenden Gastronomiebetrieb zurückgeben kann.
Preise für Mehrweg und Einweg
- Speisen und Getränke, die in Mehrwegverpackungen ausgegeben werden, dürfen nicht teurer sein
- Speisen und Getränke in Einwegverpackungen dürfen nicht rabattiert sein
- Für Mehrwegverpackungen darf ein Pfand erhoben werden
Rücknahme und Hygiene
- Mehrwegverpackungen, die von Gastronomiebetrieben ausgegeben werden, müssen von diesen auch zurückgenommen werden
- Die Hygienebestimmungen für die Rücknahme, Reinigung und Ausgabe der Behältnisse müssen beachtet werden
- Die Sammlung der schmutzigen Behältnisse muss räumlich getrennt von der Lagerung von Lebensmitteln erfolgen
Kundeninformation
Gastronomiebetriebe sind dazu verpflichtet gut sichtbare und lesbare Informationen zu den Mehrwegverpackungen bereitzustellen. Das kann in Form von Plakaten oder Schildern erfolgen.
Beispielrechung - Kosten und Müll gleichzeitig sparen
Ihr Betrieb ist an fünf Tagen in der Woche geöffnet und Sie geben pro Tag 25 Take-away Mahlzeiten aus. Sie zahlen aktuell 18 Cent für eine Einwegschale. In diesem Fall benötigen Sie 6.500 Einwegbehältnisse, die Sie 1.170,00 Euro pro Jahr kosten.
Die Kostenmodelle sind bei den Mehrweganbietern unterschiedlich. Geht man davon aus, dass Sie bei einem Anbieter ein jährliches Nutzungsentgelt von rund 400,00 Euro zahlen (zuzüglich Pfand), sparen Sie in einem solchen Fall 770,00 Euro im Jahr.
Weitere Informationen finden Sie auf der Kampagnenseite zum Thema Mehrwegpflicht.