Regelungen für kleine Gastronomiebetriebe

Zu kleinen Gastronomiebetrieben zählen Betriebe, deren Verkaufsfläche bis zu 80 Quadratmeter groß ist und die maximal fünf Beschäftigte haben. Die Vorgaben weichen von denen der größeren Betriebe ab.

Die Regelungen im Überblick

Befüllen der Gefäße der Kunden

Bringen Kunden ihre eigenen Becher oder Behältnisse mit, sind kleine Betriebe dazu verpflichtet, diese mit den erworbenen Speisen und Getränken - auf Wunsch - zu befüllen.

Kundeninformation

Kleine Gastronomiebetriebe sind dazu verpflichtet mit gut sichtbaren und lesbaren Informationen darauf hinzuweisen, dass sie Speisen und Getränke in mitgebrachte Becher oder Behältnisse abfüllen.

Hygiene und Verantwortung

  • Bringt der Kunde Becher oder Behältnisse zum Befüllen mit, ist dieser selber dafür verantwortlich, dass diese für den Transport geeignet sind.
  • Die geltenden Hygienebestimmungen und Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit müssen beim Befüllen beachtet werden.

Ihr Betrieb gilt als kleiner Gastronomiebetrieb und Sie überlegen trotzdem auf ein Pool-Mehrwegsystem umzusteigen? Dann werfen Sie doch einen Blick auf eine Beispielkalkulation und Sie sehen wie schnell man gleichzeitig Geld und Müll einsparen kann.

Weitere Informationen finden Sie auf der Kampagnenseite zum Thema Mehrwegpflicht.

Ihr Kontakt

Gerne für Sie da

Stefan Schreiber

Koordination Kreislaufwirtschaft
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