Wenn ein Kraftfahrzeug ins Ausland überführt werden soll, wird ein Ausfuhrkennzeichen benötigt. Dies gilt für Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) sind oder für EU-Staaten, in welchen Kurzzeitkennzeichen nicht anerkannt sind.
Zuständig ist,
Zuständig im Landkreis Biberach ist die Zulassungsbehörde des Landratsamtes Biberach und die dazugehörigen Außenstellen Riedlingen, Ochsenhausen und Laupheim.
WICHTIG:
Das Fahrzeug muss der Kfz-Zulassungsbehörde zur Überprüfung der Fahrgestellnummer vorgeführt werden.
Kraftfahrzeug aus EU-Land
WICHTIG:
Das Fahrzeug muss der Kfz-Zulassungsbehörde zur Überprüfung der Fahrgestellnummer vorgeführt werden.
Kraftfahrzeug aus Nicht-EU-Land zusätzlich
Es dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen und Steuerrückstände beim Hauptzollamt vorhanden sein. Offene Gebühren beim Hauptzollamt können nicht in der Kfz-Zulassungsbehörde beglichen werden, diese müssen vor der Zulassung beim Hauptzollamt einbezahlt werden.
Ab 34,00 Euro bis zirka 58,00 Euro
Kosten für die Kennzeichenschilder sind hier nicht enthalten.
Die Bezahlung ist bar oder mit EC-Cash möglich.
Zulassungshotline
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
zulassungsbehoerde(at)biberach.de
Deborah Wytrych
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
deborah.wytrych(at)biberach.de
Moritz Gaiser
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
Montag
7.30 – 15.30 Uhr
Dienstag
7.30 – 14 Uhr
Mittwoch
7.30 – 17 Uhr
Donnerstag
7.30 – 15.30 Uhr
Freitag
7.30 – 12 Uhr
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
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