Für Hochschulabschlüsse, die Sie an einer anerkannten Hochschule im Ausland erworben haben, gilt:
Sie dürfen den verliehenen Grad wie zum Beispiel â??inzener-mechanikâ?? oder â??ekonomistâ?? ohne Genehmigung in der Form führen, wie Sie ihn erhalten haben. Sie müssen aber bei Graden, die Sie außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, die Hochschule hinzufügen, an der Sie den Grad erworben haben.
Dabei können Sie den akademischen Grad in den folgenden Formen darstellen:
Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler anerkannt sind, können Sie eine Umwandlung in denjenigen deutschen Grad beantragen, der Ihrem ausländischen entspricht. Dies gilt auch für Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin und Ihre Kinder.
Ist der ausländische Abschluss dem deutschen gleichwertig , erfolgt diese Umwandlung.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Sie müssen einen formlosen Antrag stellen. Diesen müssen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen.
Liegen bei Ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wandelt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst als zuständige Stelle Ihren ausländischen Grad in einen gleichwertigen deutschen Grad um. Dies gilt nur für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Königstraße 46
70173 Stuttgart
Telefon 0711 279-0
Telefax 0711 279-3080
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