Die Anerkennung Ihres letzten ausländischen Schulabschlusses ist notwendig, wenn Sie beispielsweise in Baden-Württemberg
Zur Anerkennung wird das ausländische Schulzeugnis einem vergleichbaren Abschluss in Baden-Württemberg zugeordnet.
Beispiele für Zeugnisse oder Abschlüsse, die zugeordnet beziehungsweise anerkannt werden:
die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart
Ihre Zeugnisse und deren amtliche Übersetzungen müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopien einreichen. Kopien sind amtlich beglaubigt, wenn ein Originalstempel darauf bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Andere originalsprachliche Dokumente müssen Sie originalsprachlich und in amtlicher Übersetzung als normale Kopie, nicht als amtlich beglaubigte Kopie, vorlegen.
Ausnahmen sind Unterlagen in englischer oder französischer Sprache, sie müssen in der Regel nicht übersetzt werden.
Hinweis: Amtliche Übersetzungen dürfen nur von vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen vorgenommen werden.
Sie müssen die Anerkennung schriftlich oder persönlich beantragen. Nutzen Sie das bereit gestellte Formular. Beachten Sie die besonderen Hinweise. Nennen Sie auch den Zweck, für den Sie die Bewertung benötigen.
Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen mit der Post an die zuständige Stelle.
Über die Ergebnisse der Zeugnisprüfung und über eine mögliche Anerkennung der Gleichwertigkeit werden Sie schriftlich informiert.
Die Zeugnisanerkennungsstelle stellt Ihnen bei Anerkennung der Gleichwertigkeit eine Bescheinigung darüber aus.
Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen, je Bildungsabschluss: EUR 100,00
Bei geringem Einkommen ist ein Antrag auf Gebührenbefreiung möglich.
Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. 7 Schule und Bildung
Zeugnisanerkennungsstelle
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Telefon 0711 90440-700
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