Als Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen Sie einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen. Im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) finden Sie eine Liste, für welche Anlagen diese Pflicht gilt. Über die Bestellung müssen Sie Ihre Immissionsschutzbehörde informieren.
Zu den wichtigsten Aufgaben von Immissionsschutzbeauftragten gehören:
die Immissionsschutzbehörde
Immissionsschutzbehörde ist,
Zuständig für den Landkreis Biberach ist das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz.
Voraussetzungen für Immissionsschutzbeauftragte sind:
Nachweise über die fachliche Befähigung
Sie müssen zunächst den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung unterrichten. Die Bestellung müssen Sie schriftlich festhalten und die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten genau beschreiben.
Danach müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle mitteilen. Dies gilt auch für eventuelle Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung der bestellten Personen.
Außerdem müssen Sie Ihre Immissionsschutzbeauftragten bei deren Aufgaben unterstützen. Dies tun Sie z.B., indem Sie je nach Bedarf
Die Kosten orientieren sich an den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen. Diese sind zum Teil branchenspezifisch und durch den freien Markt bedingt.
Werden in einem Unternehmen mehrere Immissionsschutzbeauftragte bestellt, müssen Sie die Aufgaben koordinieren. Hierzu gehört auch die Bildung eines Ausschusses für Umweltschutz.
Betriebsbeauftragte, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften bestellt werden, müssen Sie in die Koordinierung einbeziehen.
Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen unter folgenden Voraussetzungen Störfallbeauftragte bestellen:
Sie bilden einen Betriebsbereich oder sind Teil eines Betriebsbereiches und
Sie unterliegen den erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung.
Die zuständige Stelle kann davon eine Ausnahme machen, wenn von der Anlage keine Störfallgefahr ausgeht. Sie können Ihren Immissionsschutzbeauftragten auch zusätzlich die Aufgaben der Störfallbeauftragten übertragen. Dies darf die Erfüllung der Aufgaben jedoch nicht beeinträchtigen.
Da die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten den Aufgaben anderer Beauftragten im Umweltbereich (z.B. den Abfallbeauftragten) ähneln, sollten Sie die Aufgaben schriftlich festlegen. In kleineren Betrieben kann eine Person verschiedene Funktionen erfüllen. Diese muss die entsprechenden Nachweise besitzen und die vorgeschriebenen Schulungen und Prüfungen absolviert haben.
Weitere Informationen über "Beauftragte nach Arbeits- und Umweltschutzrecht" finden Sie in der gleichnamigen Broschüre der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee.
Florian Schmitt
Sachgebietsleiter
Telefon 07351 52-6424
Telefax 07351 52-5424
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