Werbeanlagen dienen der Ankündigung oder Anpreisung oder weisen auf Gewerbe oder Beruf hin. Außerdem sind sie vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar. Zu den Werbeanlagen zählen beispielsweise Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbung oder Schaukästen. Auch für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln oder Flächen gehören dazu.
Werbeanlagen dürfen Sie nur nach Genehmigung aufstellen.
Weitere Anforderungen an Werbeanlagen können sich außerhalb des Bauordnungsrechts aus Regelungen
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Bezirk, in dem Sie die Werbeanlage aufstellen wollen, die Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Zuständig für die Städte und Gemeinden des Landkreis Biberach ist das Amt für Bauen und Naturschutz.
Ausnahmen:
Genehmigungspflichtig sind alle Werbeanlagen, deren Ansichtsfläche größer als 1 Quadratmeter ist und die nicht nur vorübergehend angebracht werden. Im Außenbereich sind alle Werbeanlagen genehmigungspflichtig.
Nicht genehmigungspflichtig sind Werbeanlagen
Werbemittel an Verkaufsstellen für Zeitungen und Zeitschriften sind ebenfalls nicht genehmigungspflichtig.
Hinweis: Ist die Gemeinde selbst Baurechtsbehörde, müssen Sie die Bauvorlagen in zweifacher Ausfertigung einreichen. Ansonsten sind die Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Für genehmigungspflichtige Werbeanlagen müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Baugenehmigung (Formular) mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der zuständigen Stelle einreichen.
Das Formular liegt in Ihrer Gemeinde aus. Bei manchen Gemeinden steht es auch zum Download zur Verfügung.
nach den Satzungen und Rechtsverordnungen der zuständigen Behörde
Pauline Klatt
Baurecht
Telefon 07351 52-6843
Telefax 07351 52-50170
pauline.klatt(at)biberach.de
Gerold Müller
Baurecht
Telefon 07351 52-6485
Telefax 07351 52-5485
gerold.mueller(at)biberach.de
Kathrin Pfister
Baurecht
Telefon 07351 52-6352
Telefax 07351 52-5355
kathrin.pfister(at)biberach.de
Sonja Buck
Kaminfegerbeanstandungen/Wärmegesetze
Telefon 07351 52-6339
Telefax 07351 52-50250
Sonja.buck(at)biberach.de
Helen Diete
Baurecht
Telefon 07351 52-7176
Telefax 07351 52-50278
helen.diete(at)biberach.de
Silvia Locher
Baurecht
Telefon 07351 52-6391
Telefax 07351 52-5177
silvia.locher(at)biberach.de
Beatrice Steinhart
Baurecht
Telefon 07351 52-6355
Telefax 07351 52-5563
Beatrice.steinhart(at)biberach.de
Peter Herzberg
Bautechnik
Telefon 07351 52-6345
Telefax 07351 52-5723
peter.herzberg(at)biberach.de
Franziska Gnant
Bautechnik/Denkmalschutz
Telefon 07351 52-6347
Telefax 07351 52-5347
franziska.gnant(at)biberach.de
Ursula Püschner
Bautechnik
Telefon 07351 527595
Telefax 07351 525533
ursula.pueschner(at)biberach.de
Alexander Zoll
Bautechnik/Baukontrolle
Telefon 07351 52-6143
Telefax 07351 52-5143
alexander.zoll(at)biberach.de
Bruno Huber
Baukontrolle
Telefon 07351 52-6346
Telefax 07351 52-5346
bruno.huber(at)biberach.de
Roman Wohnhas
Baukontrolle
Telefon 07351 52-6893
Telefax
roman.wohnhas(at)Biberach.de
Heribert Rechtsteiner
Baustatik
Telefon 07351-52-6343
Telefax 07351 52-5343
heribert.rechtsteiner(at)biberach.de
Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 15.30 Uhr
Dienstag
8 - 12 Uhr
Mittwoch
8 - 17 Uhr
Donnerstag
8 - 14 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
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