Der Denkmalschutz soll die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen bewahren. Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht aus
Hinweis: Kulturdenkmale sind in der Denkmalliste eingetragen. Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen einen zusätzlichen Schutz durch Eintragung in das Denkmalbuch. Das gilt auch für Kulturdenkmale, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Denkmalschutzgesetzes in entsprechenden Verzeichnissen eingetragen waren.
Sie wollen Maßnahmen an einem Kulturdenkmal vornehmen, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können? Das muss die zuständige Denkmalschutzbehörde genehmigen. Das gilt grundsätzlich und unabhängig davon, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigten oder nicht. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in deren Umgebung.
Sie dürfen erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt.
Tipp: Sie sind nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt? Nehmen Sie Einsicht in das Denkmalbuch und in die Denkmalliste oder fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.
Zuständig für die Städte und Gemeinden des Landkreis Biberach ist das Amt für Bauen und Naturschutz.
Ausnahmen:
Sie benötigen eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine Baumaßnahme an einem
Für Bauten in der Umgebung eines Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, gilt:
Je nach Einzelfall müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen, beispielsweise:
Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für Ihr Genehmigungsverfahren benötigen.
Sie müssen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung schriftlich beantragen.
Dies gilt nicht bei Baumaßnahmen, für die Sie eine Baugenehmigung benötigen. Für diese müssen Sie nur einen Bauantrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Die Baurechtsbehörde beteiligt die Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Zeitgleich mit diesem Antrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.
Hinweis: Die Denkmalschutzbehörden wägen alle berührten Belange ab und berücksichtigen auch, ob die Erhaltung der Gesamtanlage zugemutet werden kann. Sie entscheiden aufgrund dieser Punkte in eigenem Ermessen. In folgenden Fällen müssen sie jedoch eine Genehmigung erteilen:
Es entstehen Gebühren nach dem Landesgebührengesetz beziehungsweise dem Kommunalabgabengesetz. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.
Pauline Klatt
Baurecht
Telefon 07351 52-6843
Telefax 07351 52-50170
pauline.klatt(at)biberach.de
Gerold Müller
Baurecht
Telefon 07351 52-6485
Telefax 07351 52-5485
gerold.mueller(at)biberach.de
Kathrin Pfister
Baurecht
Telefon 07351 52-6352
Telefax 07351 52-5355
kathrin.pfister(at)biberach.de
Sonja Buck
Kaminfegerbeanstandungen/Wärmegesetze
Telefon 07351 52-6339
Telefax 07351 52-50250
Sonja.buck(at)biberach.de
Helen Diete
Baurecht
Telefon 07351 52-7176
Telefax 07351 52-50278
helen.diete(at)biberach.de
Silvia Locher
Baurecht
Telefon 07351 52-6391
Telefax 07351 52-5177
silvia.locher(at)biberach.de
Beatrice Steinhart
Baurecht
Telefon 07351 52-6355
Telefax 07351 52-5563
Beatrice.steinhart(at)biberach.de
Peter Herzberg
Bautechnik
Telefon 07351 52-6345
Telefax 07351 52-5723
peter.herzberg(at)biberach.de
Franziska Gnant
Bautechnik/Denkmalschutz
Telefon 07351 52-6347
Telefax 07351 52-5347
franziska.gnant(at)biberach.de
Ursula Püschner
Bautechnik
Telefon 07351 527595
Telefax 07351 525533
ursula.pueschner(at)biberach.de
Alexander Zoll
Bautechnik/Baukontrolle
Telefon 07351 52-6143
Telefax 07351 52-5143
alexander.zoll(at)biberach.de
Bruno Huber
Baukontrolle
Telefon 07351 52-6346
Telefax 07351 52-5346
bruno.huber(at)biberach.de
Roman Wohnhas
Baukontrolle
Telefon 07351 52-6893
Telefax
roman.wohnhas(at)Biberach.de
Heribert Rechtsteiner
Baustatik
Telefon 07351-52-6343
Telefax 07351 52-5343
heribert.rechtsteiner(at)biberach.de
Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 15.30 Uhr
Dienstag
8 - 12 Uhr
Mittwoch
8 - 17 Uhr
Donnerstag
8 - 14 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
Die Inhalte werden über eine Schnittstelle der imakomm vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen