Sie benötigen Ersatz, wenn
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
Zuständig für den Landkreis Biberach ist die Zulassungsbehörde des Verkehrsamtes Biberach sowie die dazugehörigen Außenstellen Riedlingen, Laupheim oder Ochsenhausen.
Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette sind unleserlich oder beschädigt.
Legen Sie die "alten" Kennzeichenschilder bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor. In den meisten Fällen wechselt diese die Kennzeichen oder Plaketten direkt vor Ort aus.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder brauchen, können Sie sich an private Anbieterinnen und Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Ab 4,30 Euro bis zirka sechs Euro.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder und für die Versicherung an Eides statt sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die Bezahlung ist bar oder mit EC-Cash möglich.
Zulassungshotline
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
zulassungsbehoerde(at)biberach.de
Oliver Fechter
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
Michael Skanda
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
michael.skanda(at)biberach.de
Montag
7.30 – 15.30 Uhr
Dienstag
7.30 – 14 Uhr
Mittwoch
7.30 – 17 Uhr
Donnerstag
7.30 – 15.30 Uhr
Freitag
7.30 – 12 Uhr
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
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