Sind Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin eines Betriebs oder einer Betriebsabteilung von einer vorübergehenden Verkürzung ihrer regelmäßigen Arbeitszeit betroffen? Wenn die Verkürzung Ihrer Arbeitszeit wirtschaftliche Ursachen hat oder die Folge eines unabwendbaren Ereignisses ist, können Sie über Ihren Arbeitgeber sechs Monate Kurzarbeitergeld erhalten.
Bei wirtschaftlich ungünstiger Lage kann die Bundesregierung längere Zeiträume als sechs Monate bestimmen.
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem Lohnausfall im Kalendermonat.
Den Ausfall können Sie errechnen, indem Sie vom gerundeten Soll-Lohn (dem Lohn ohne Arbeitsausfall) den gerundeten Ist-Lohn (was der Arbeitgeber tatsächlich noch zahlt) abziehen. Danach mindert sich der Ausfall zusätzlich um folgende Abzüge:
Das Kurzarbeitergeld erhalten Sie dann anteilsmäßig - wie Arbeitslosengeld - in zwei verschieden hohen Leistungssätzen:
die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Arbeitgeber seinen Sitz hat
Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld an den Arbeitgeber sind:
Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin erhalten Sie kein Kurzarbeitergeld, wenn Sie
Hinweis: Vom Kurzarbeitergeld sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch ausgeschlossen, wenn sie einer Vermittlung durch die Agentur für Arbeit entgegenwirken.
Ihr Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung muss das Kurzarbeitergeld bei der zuständigen Stelle beantragen. Betriebsvertretung ist beispielsweise der Betriebsrat. Dazu müssen die Formulare "Antrag auf Kurzarbeitergeld (Kug)" und "Kug-Abrechnungsliste" ausgefüllt und in einfacher Ausfertigung eingereicht werden.
Gleichzeitig muss Ihr Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung den Arbeitsausfall schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Der Anzeige muss Ihr Arbeitgeber die Stellungnahme der Betriebsvertretung beifügen.
Die zuständige Stelle entscheidet nach einer Prüfung im Betrieb. Sie legt den Zeitraum der möglichen Erstattung des Kurzarbeitergeldes fest.
Das Kurzarbeitergeld zahlt Ihr Arbeitgeber im Rahmen der monatlichen Lohnzahlung an Sie aus. Die zuständige Stelle erstattet es monatlich im Nachhinein an den Arbeitgeber.
Bei betrieblichen Personalanpassungsmaßnahmen können betroffene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Transferkurzarbeitergeld erhalten. Dies betrifft Maßnahmen,
In diesem Zusammenhang können auch Leistungen für die Teilnahme an Transfermaßnahmen in Betracht kommen, die der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen.
Agentur für Arbeit Ravensburg
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