Ein Fahrzeug, das Sie gekauft haben und das bereits zugelassen war, müssen Sie sofort auf Ihren Namen umschreiben lassen.
Seit dem 01.10.2019 können Sie die auswärtigen Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen beibehalten, das Fahrzeug muss trotzdem auf Ihren Namen umgewechselt werden.
Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
Zuständig für den Landkreis Biberach ist die Zulassungsbehörde des Verkehrsamtes Biberach sowie die dazugehörigen Außenstellen Riedlingen, Laupheim oder Ochsenhausen.
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen sind:
War das Fahrzeug bisher in einem anderen Landkreis zugelassen und erhält neue Kennzeichen, endet die Gültigkeit der Feinstaubplakette.
Sie müssen die Umschreibung bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.
Hinweis: War das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk gemeldet, können Sie neue Kennzeichen erhalten. Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt die Plaketten (Hauptuntersuchung und neue Stempelplaketten) auf dem Kennzeichen an.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.
Umschreibung innerhalb des Landkreises Biberach:
Von 19,30 Euro bis zirka 38,50 Euro.
Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Landkreis:
Von 29,60 € bis zirka 53,60 Euro.
Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Umschreibung eines Fahrtzeugs aus einem anderen Landkreis bei Beibehaltung des Kennzeichens
von 19,30 bis zirka 33,30 Euro
Die Bezahlung ist bar oder mit EC-Cash möglich.
Zulassungshotline
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
zulassungsbehoerde(at)biberach.de
Deborah Wytrych
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
deborah.wytrych(at)biberach.de
Moritz Gaiser
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
Montag
7.30 – 15.30 Uhr
Dienstag
7.30 – 14 Uhr
Mittwoch
7.30 – 17 Uhr
Donnerstag
7.30 – 15.30 Uhr
Freitag
7.30 – 12 Uhr
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
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