Familienangehörige können einem oder einer deutschen Staatsangehörigen nach Deutschland nachziehen und eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten.
Familienangehörige sind in diesem Fall:
Das gleiche gilt für Sie als sorgeberechtigte Eltern eines minderjährigen ledigen Kindes, das die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Für den Nachzug benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Erhalten Sie die Erlaubnis, dürfen Sie nach Deutschland nachziehen und hier arbeiten.
Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen können auch
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.
Zuständig für die Städte und Gemeinden des Landkreis Biberach ist die Ausländerbehörde des Ordnungsamtes.
Ausnahmen:
Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind:
Hinweis: Ihr Lebensunterhalt muss in der Regel nicht gesichert sein.
Achtung: Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten Sie nicht, wenn Sie die verwandtschaftliche Beziehung
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Anschließend erhalten Sie entweder die Aufenthaltserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet. Eine Verlängerung müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf bei der zuständigen Stelle beantragen.
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen kann Sie die zuständige Stelle von den Kosten befreien.
Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Ausländische Staatsangehörige, die mit Deutschen eine Familie bilden: Sie erhalten in den meisten Fällen nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis.
Jugendliche ausländische Staatsangehörige: Sie können unter erleichterten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie
Familienmitglieder von Angehörigen eines EU- oder EWR-Staates, die selbst einem EU-oder EWR-Staat angehören: Sie können
Familienmitglieder von Angehörigen eines EU- oder EWR-Staates, die keinem EU-oder EWR-Staat angehören: Sie dürfen
Beachten Sie die Einreisebestimmungen.
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