Mit der wasserrechtlichen Bewilligung erhalten Sie das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Zusätzlich sind Art und Maß der Nutzung wasserrechtlich festgelegt. Dazu gehört
Ein Wasserwerksbetreiber kann beispielsweise eine wasserrechtliche Bewilligung zur Förderung von Trinkwasser beantragen.
Die Bewilligung wird erteilt:
die untere Wasserbehörde
Untere Wasserbehörde ist,
Zuständig für den Landkreis Biberach ist das Wasserwirtschaftsamt.
Die Bewilligung darf Ihnen nur erteilt werden, wenn für Sie die Durchführung Ihres Vorhabens ohne eine gesicherte Rechtsstellung unzumutbar ist. Die Benutzung soll zudem einem bestimmten Zweck dienen, den Sie nach einem bestimmten Plan verfolgen.
Die Bewilligung erhalten Sie nicht für
Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie auf Anforderung weitere Unterlagen vorlegen.
Sie müssen die wasserrechtliche Bewilligung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie prüft Ihren Antrag und als Ergebnis erhalten Sie entweder die Bewilligung oder einen Ablehnungsbescheid.
je nach Gebührenordnung der zuständigen Stelle
Karlfried Spieler
Technik
Telefon 07351 52-6263
Telefax 07351 52-5263
karlfried.spieler(at)biberach.de
Wilhelm Egger
Technik
Telefon 07351 52-6205
Telefax 07351 52-5205
Sascha Ziehe
Technik
Telefon 07351 52-6124
Telefax 07351 52-5634
sascha.ziehe(at)biberach.de
Carina Grimm
Recht
Telefon 07351 52-6123
Telefax 07351 52-5123
Josef Lämmle
Recht gewerblich
Telefon 07351 52-6376
Telefax 07351 52-5376
Svenja Herle
Wasserentnahmeentgelt
Telefon 07351 52-6463
Telefax 07351 52-5463
Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 15.30 Uhr
Dienstag
8 - 12 Uhr
Mittwoch
8 - 17 Uhr
Donnerstag
8 - 14 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
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