Gewerbliche oder kommunale Investoren und Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:
Die Förderung erfolgt durch - zeitlich begrenzt - zinslose Darlehen sowie teilweise durch Zuschüsse. Eine Kombination mit Zuwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder eine Doppelförderung sind ausgeschlossen.
Für einen bestimmten Zeitraum muss der geförderte Wohnraum als Mietwohnraum zur Verfügung stehen; währenddessen ist auch eine modernisierungsbedingte Erhöhung der Miete eingeschränkt.
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
Voraussetzungen für die Förderung sind insbesondere:
Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016.
Sie müssen die Förderung bei der L-Bank beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).
Bei der L-Bank erhalten Sie unter den Telefonnummern 0721/150-1621 und -1836 auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.
Achtung: Mit dem Vorhaben darf erst nach der schriftlichen Förderzusage der L-Bank begonnen werden. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung, außer die zuständige Stelle stimmt diesem zu.
Für die Beratung und Antragstellung fallen keine Kosten an.
Nähere Informationen, auch zu den Voraussetzungen einer Förderung, finden Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016 sowie im Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).
Markus Neff
Telefon 07351 52-6348
Telefax 07351 52-5348
markus.neff(at)biberach.de
Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 15.30 Uhr
Dienstag
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