Telearbeit beschreibt eine Form der Fernarbeit, ist aber bisher nicht einheitlich definiert. In zahlreichen Definitionen finden sich gemeinsam drei charakteristische Merkmale:
Für Sie als Arbeitgeber kann es finanzielle Vorteile haben, Telearbeit anzubieten. Sie können damit qualifizierte Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen gewinnen oder halten.
Folgende Formen der Telearbeit werden unterschieden:
Die Einsatzgebiete von Telearbeit sind vielfältig. Sie reichen von einfachen Dienstleistungen wie Daten- und Texterfassung über gehobene Managementarbeitsplätze bis hin zur Unterstützung komplexer Entwicklungsaufgaben.
Typisch für Telearbeit ist die Möglichkeit, sich seine Arbeitszeit flexibel einzuteilen. Trotzdem gelten weiterhin das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und die Bestimmungen der jeweiligen Tarifverträge, die die Dauer der täglichen Arbeitszeit, die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, die Pausendauer und die Ruhezeiten regeln.
Folgende Bedingungen könnten beispielsweise darüber hinaus in individuellen und betrieblichen Vereinbarungen geregelt werden:
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