Arbeitsverhältnisse können enden durch:
Sie müssen die beschäftigte Person vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Hinweis: In Kündigungsschreiben, Aufhebungsverträgen oder befristeten Arbeitsverträgen sollten Sie entsprechende Hinweise aufnehmen beispielsweise zur Meldepflicht und Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung.
Sie müssen der gekündigten Person eine angemessene Zeit zur Suche nach einem anderen Arbeitsplatz einräumen und sie während dieser Zeit weiterbezahlen. Dabei spielt keine Rolle, von wem das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Der Anspruch besteht auch bei einer Beendigung aufgrund Befristung.
Restlicher Jahresurlaub und Arbeitspapiere
Können Sie Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewähren, müssen Sie ihn ausbezahlen.
Spätestens bei Ausscheiden aus dem Unternehmen müssen Sie die Arbeitspapiere aushändigen. Dazu zählt zum Beispiel die Arbeitsbescheinigung, die für den Antrag auf Arbeitslosengeld notwendig ist. Wenn Sie die Arbeitspapiere zurückhalten und der beschäftigten Person daraus ein Schaden entsteht, können Ihnen Schadensersatzansprüche drohen.
Zeugnis
Sie müssen bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis ausstellen, wenn dies verlangt wird.
Ein einfaches Zeugnis enthält nur die Mindestangaben über die Beschäftigung wie Personalien, Dauer der Beschäftigung und Art der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält darüber hinaus eine Beurteilung der Leistungsowie des Verhaltens gegenüber Vorgesetzen, Kollegen und evtl. Kunden. Das Zeugnis darf keine unrichtigen Angaben weder zugunsten noch zuungunsten der beschäftigten Person enthalten.
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