Eine Massenentlassung liegt vor, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen
Bei Massenentlassungen sind Sie verpflichtet, der Agentur für Arbeit zusammen mit der Stellungnahme des Betriebsrats schriftlich Anzeige über die Entlassungen zu erstatten bevor die Kündigungen ausgesprochen werden. Entlassungen im Sinne von Kündigungserklärungen werden grundsätzlich erst rechtswirksam, wenn ein Monat nach Eingang der Anzeige bei der Agentur abgelaufen ist. Die Entlassungen werden vor Ablauf eines Monats nur wirksam, wenn die Agentur für Arbeit zustimmt.
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