Unter Abbruch ist die teilweise oder vollständige Beseitigung einer baulichen Anlage zu verstehen.
Soweit der Abbruch von Anlagen nicht bereits verfahrensfrei ist, kommt beim Abbruch ein Kenntnisgabeverfahren in Betracht.
Der Abbruch ist verfahrensfrei bei
Für den Abbruch eines Denkmals im Kenntnisgabeverfahren ist in jedem Fall eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich.
Übersicht » Bauen und Modernisieren » Abbruch einer baulichen Anlage
Baugenehmigung beantragen
Baugenehmigung - Kenntnisgabeverfahren beantragen
Die Inhalte werden über eine Schnittstelle der imakomm vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen