Während eine Namensänderung im Führerschein nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse in den Zulassungsdokumenten eintragen lassen.
Für bestimmte technische Änderungen am Kraftfahrzeug ist außerdem eine neue Betriebserlaubnis oder eine Abnahmebestätigung erforderlich.
Achtung: Klären Sie dies insbesondere nach einem behindertengerechten Umbau.
Übersicht » Fahrzeuge » Änderung von Einträgen
Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
Kraftfahrzeugsteuer - Steuervergünstigung für behinderte Menschen beantragen
Kraftfahrzeug - Technische Änderungen melden
Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen (ohne Halterwechsel)
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Die Inhalte werden über eine Schnittstelle der imakomm vom Portal service-BW übernommen und eingelesen