Der hinterbliebene Ehemann oder die hinterbliebene Ehefrau hat einen gesetzlichen Erbanspruch. Dessen Höhe hängt von dem ehelichen Güterstand und ggf. von der Anzahl der gemeinsamen Kinder ab. Darüber hinaus können Ehepaare ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dazu genügt es, wenn einer der Eheleute das Schriftstück handschriftlich aufsetzt. Das Testament müssen aber beide eigenhändig mit Datumsangabe unterschreiben.
Übersicht » Familie und Kinder » Familie in der Gesellschaft » Ehepaare » Erbenansprüche
Die Inhalte werden über eine Schnittstelle der imakomm vom Portal service-BW übernommen und eingelesen