Sie kommen mit Ihren Kindern oder pubertierenden Jugendlichen nicht mehr zurande? Die Situation ist so zerfahren, dass kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint? Oder Ihr Kind zeigt Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten? Dann kann Ihnen das Jugendamt mit einem breit gefächerten Beratungs- und Hilfsangebot helfen. Es entscheidet gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kindern, in welcher Weise Ihrer Familie am besten geholfen werden kann.
Die Hilfe zur Erziehung steht allen Sorgeberechtigten von Minderjährigen zu.
Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, Voraussetzung für die Bewilligung ist immer, dass gemeinsam mit allen Beteiligten ein sogenannter Hilfeplan erstellt wird. Darin werden die Eckpunkte der Hilfe festgelegt.
Um Konflikte zwischen Eltern und Kindern zu beseitigen oder zu reduzieren, reichen in den meisten Fällen beratende oder unterstützende Hilfen aus wie beispielsweise
In besonderen Situationen können Kinder im Rahmen der Hilfe zur Erziehung auch übergangsweise oder bis zur Volljährigkeit außerhalb des Elternhauses untergebracht werden, beispielsweise durch
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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen
Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen
Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
Hilfe für junge Volljährige beantragen
Hilfeplan aufstellen
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen beantragen
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
Landesprogramm STÄRKE - Informationen und Förderung erhalten
Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
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