Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich wie Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse.
Folgende gewerbliche Tätigkeiten sind beispielsweise erlaubnispflichtig:
Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, häufig auch Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Übersicht » Gewerbe » Erlaubnispflichtige Gewerbe
Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Erlaubnis als Pfandleiher oder Pfandvermittler beantragen
Erlaubnis für eine Privatkrankenanstalt beantragen
Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen
Finanzdienstleistungen (Gewerbeordnung) - Erlaubnis beantragen
Gaststättenerlaubnis beantragen
Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
Genehmigung zum Betrieb von Krankentransporten beantragen
Gewerbe der Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler - Erlaubnis beantragen
Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen
Mietwagengenehmigung beantragen
Reisegewerbekarte beantragen
Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
Taxigenehmigung beantragen
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