Der Gläubiger ist berechtigt, von einem anderen - dem Schuldner - eine Leistung zu fordern. Informieren Sie sich hier, welche grundlegenden Rechte und Pflichten Sie als Gläubiger oder Schuldner haben.
Übersicht » Gläubiger und Schuldner
Die Inhalte werden über eine Schnittstelle der imakomm vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen