Anbieter von Kindertageseinrichtungen sind zum Beispiel:
Man nennt den Anbieter auch Träger der Einrichtung.
Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung benötigen Sie eine Genehmigung. Sie ist an viele Voraussetzungen gebunden. Diese Betriebserlaubnis erteilt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (Landesjugendamt).
Neben dessen Anforderungen müssen beim Bau von Kindertageseinrichtungen auch Anforderungen anderer Behörden beachtet werden wie Hygienebestimmungen oder bauliche Anforderungen, beispielsweise Fluchtwege.
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