Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz im System der sozialen Sicherung. Sie soll Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, keine oder keine ausreichenden Ansprüche im Sozialversicherungssystem haben und die auch von Dritten keine Hilfe mehr erwarten können, ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.
Hinweis: Bedürftige erwerbsfähige Personen können Arbeitslosengeld II beantragen.
Da durch die Sozialhilfe auch die Selbsthilfekräfte der Empfängerin oder des Empfängers gestärkt werden sollen, umfasst die Sozialhilfe nicht nur Geld- oder Sachleistungen, sondern auch Beratungsangebote und persönliche Hilfen.
Die Sozialhilfe in Deutschland umfasst folgende Bereiche:
Tipp: Alles Wissenswerte rund um die Leistungen aus der Sozialhilfe finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Hinweis: Auch als Ausländerin oder Ausländer, die sich im Inland aufhalten, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe. Das gilt, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.
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