Die jeweiligen Landesgesetze regeln, wann eine Katastrophe überhaupt vorliegt. In Baden-Württemberg gelten dafür zwei Kriterien:
Die Katastrophenschutzbehörden verfügen über Einsatzpläne und Versorgungskonzepte, die sie im Rahmen ihrer Notfallplanung und Notfallvorsorge erarbeitet haben. Dies versetzt sie in die Lage, im Katastrophenfall möglichst schnell und wirksam zu handeln. Sie erteilen der Polizei, der Feuerwehr, dem Rettungsdienst, anderen Fachbehörden und weiteren beteiligten Stellen Weisungen.
Folgende Katastrophenschutzbehörden sind Ihre Ansprechpartner:
Für die operative Bekämpfung von Katastrophen ist vom Land ein Katastrophenschutzdienst mit der erforderlichen technischen und personellen Ausstattung eingerichtet. Er wird in Baden-Württemberg von den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen mit ihren ehrenamtlichen Helfern getragen.
Katastrophenschutz bedeutet für die Bevölkerung aber auch, sich im eigenen Interesse so weit wie möglich selbst zu schützen. Treffen Sie daher eigene Vorkehrungen für Notfälle.
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