Gelistete Drittländer sind Länder, in denen die Tollwutsituation bekannt und unter Kontrolle ist. Wenn Sie mit Ihrem Tier in eines dieser Länder reisen, gelten bei der Wiedereinreise in die Europäische Union (EU) eigene Bestimmungen.
Für den Großteil der EU-Staaten gelten bei Wiedereinreise aus einem gelisteten Drittland die gleichen Bedingungen wie für die Einreise aus einem anderen EU-Staat:
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