Die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken durch Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs und vor Täuschung zu schützen - das ist das Ziel der Lebensmittelüberwachung in Deutschland.
Dies ist zunächst Aufgabe der Betriebe selbst. Sie müssen eigenverantwortlich im Wege der betrieblichen Eigenkontrollen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen überwachen. Die amtliche Überwachung ist die "Kontrolle der Kontrolle", das heißt, sie überwacht die Wirksamkeit dieser betrieblichen Eigenkontrollen.
Nach diesem Grundsatz findet in Baden-Württemberg die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit "vom Acker bis auf den Teller" auf allen Produktionsstufen statt.
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