Um Sie als Nichtraucher vor den gesundheitlichen Risiken des Rauchens zu schützen, gibt es eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen.
Rauchverbote
Es gelten Rauchverbote in folgenden Einrichtungen:
Ausnahmen:
In zahlreichen Unternehmen gelten generelle Rauchverbote oder es darf nur in bestimmten Bereichen geraucht werden. Sonderregelungen gelten auch für den Bahn- und den Flugverkehr einschließlich der Bahnhöfe und Flughäfen.
Verkaufsverbot von Tabakerzeugnissen an Jugendliche
Das Jugendschutzgesetz verbietet es, Tabakerzeugnisse an Kinder und Jugendliche zu verkaufen.
Verpflichtende Gesundheitswarnhinweise auf Zigarettenpackungen
Hersteller müssen sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite sowie auf Außenverpackungen (z.B. auf Zigarettenstangen) Warnhinweise über die gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Rauchens anbringen (z.B. "Rauchen kann tödlich sein.").
Werbeeinschränkungen und -verbote
Der auf Zigarettenpackungen angegebene Nikotinwert sagt nichts darüber aus, wie viel Nikotin wirklich von einem einzelnen Raucher in den Körper aufgenommen wird. Das hängt beispielsweise mit der Inhalationsdauer zusammen, aber auch damit, wie oft und wie stark jemand an einer Zigarette zieht.
Begriffe wie "leicht", "ultra leicht", "light" dürfen deswegen weder in der Werbung, noch im Markennamen der Zigaretten verwendet werden, da sie den falschen Eindruck erwecken, manche Produkte seien weniger schädlich beziehungsweise schädlicher als andere. Außerdem dürfen keine Werbeaussagen gemacht werden, die sich nicht durch Daten belegen lassen.
Verbote gibt es auch für Werbung, die besonders Jugendliche zum Rauchen anregt. In Kinos ist Tabakwerbung vor 18 Uhr verboten. Im Fernsehen und Hörfunk darf nicht für Tabakprodukte geworben werden.
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