Wer in Deutschland gefährliche Güter mit Lkws befördert, muss weitere Bestimmungen beachten, insbesondere in Bezug auf Verpackung und Kennzeichnung der Ladung. Darüber hinaus benötigen Gefahrgutfahrer eine sogenannte "ADR-Bescheinigung", um einen entsprechend beladenen Lkw fahren zu dürfen. Die ADR-Bescheinigung stellen die Industrie- und Handelskammern (IHK) nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulung und anschließend bestandener Prüfung aus. Diese ist in der Regel fünf Jahre gültig.
Die ADR-Bescheinigung benötigen Gefahrgutfahrer aufgrund des "Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)". Insbesondere finden Sie in den Vorschriften des ADR die unterschiedlichen Kennzeichnungen, die für Gefahrguttransporte vorgeschrieben sind.
Näheres für Deutschland regelt außerdem die "Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)". Diese Verordnung führt die Bestimmungen des ADR für Deutschland weiter aus und legt insbesondere fest,
Für den Transport gefährlicher Güter der Klasse 2 (entzündliche Gase) und der Klasse 3 (entzündliche Stoffe) gelten besondere Regelungen bezüglich des Transportweges. Diese sind in der "Allgemeinverfügung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Fahrwegbestimmung für die Beförderung von Gefahrgütern nach § 35 Abs. 3 GGVSEB“ festgelegt.
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