Hinter dem juristischen Begriff "Rechtliche Betreuung" verbergen sich ganz entscheidende Fragen:
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu allem, was betreute und betreuende Personen interessieren könnte.
Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers ist immer, dass die betroffene Person volljährig ist und infolge einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig besorgen kann. In diesem Fall kann der betroffenen Person ein Betreuer zur Seite gestellt werden, der für ihn handelt und ihn vertritt.
Hinweis: Reicht die vorhandene Hilfe und Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder einen sozialen Dienst aus, darf kein Betreuer bestellt werden.
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