Das Recht zum befristeten Aufenthalt orientiert sich an im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecken.
Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:
Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.
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Flucht und Asyl
Aufenthalt aus humanitären Gründen
Besondere Aufenthaltsrechte
Türkische Assoziationsberechtigte
Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
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