Das Jobcenter des Landkreises Biberach ist für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig. Dabei werden hilfebedürftige Arbeitsuchende beruflich beraten und bei der Arbeitsuche unterstützt, mit dem Ziel, einer erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt.
Auch die Betreuung von Arbeitgebern zählt zu den Aufgaben des Jobcenters. Hierbei wird versucht geeignete Bewerber auf vakante Stellen zu vermitteln.
Als hilfebedürftige Personen erhalten Sie neben finanziellen Leistungen auch Bildungs- und Teilhabeleistungen vom Jobcenter.
Aktuelle Hinweise
Corona-Grundsicherung
Die Ausbreitung des Coronavirus hat spürbare Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Eine Folge sind bei vielen Menschen Sorgen um die finanzielle Existenz. Der Zugang zu dieser finanziellen Leistung wurde durch das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vorübergehend erheblich erleichtert. Dabei handelt es sich um ein neues Gesetz. Dieses Gesetz ändert das SGB II. Durch dieses Gesetz haben Menschen einen schnelleren und einfacheren Zugang zu den Leistungen. Vor allem Familien mit geringem Einkommen und Selbstständige ohne oder mit nur wenigen Angestellten werden dadurch gestärkt.
Erreichbarkeit des Jobcenters
Wir sind für Sie da.
Sie erreichen uns wie folgt:
E-Mail: SGB2(at)biberach.de
Telefon für Geldleistungen: 07351 52-7272
Telefon für berufliche Integration und Arbeitgeber: 07351 52-6363
Jobcenter
Rollinstraße 9
88400 Biberach
Außenstelle Riedlingen
Krankenhausweg 3
88499 Riedlingen
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 15.30 Uhr
Dienstag
8 - 12 Uhr
Mittwoch
8 - 17 Uhr
Donnerstag
8 - 14 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr