Schüler erhalten Rat und Hilfe im Umgang mit seelischen Problemen und Krisen von speziell geschulten Beratungslehrern, bei Schulleitern sowie bei den schulpsychologischen Beratungsstellen.
Jugendamt
Jugendliche, die Probleme mit ihren Eltern haben oder einen Beistand in Konflikten mit den Eltern suchen, können sich jederzeit an die Beratungsstellen der Jugendämter wenden, auch ohne Wissen und Begleitung der Eltern.
Kinder- und Jugendnotdienst
Es gibt in jeder größeren Stadt und in jedem Landkreis einen Kinder- und Jugendnotdienst, den Heranwachsende im Notfall anrufen können. Die Telefonnummer erhalten Sie beim Jugendamt.
Hilfe für Opfer von Verbrechen
In der Lebenslage "Opferschutz und Opferhilfe" können Sie auch nachlesen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für bestimmte Opfergruppen gibt: Welche Rechte und Pflichten Zeugen und Opfer von Straftaten haben und wo Sie Hilfe und Beratung erhalten.
Folgende Themen richten sich vor allem an Kinder und Jugendliche:
Hilfe in anderen Notlagen
Jeder kann unverschuldet in Notlagen geraten, in denen er Hilfe benötigt. In der Lebenslage "Notlagen" finden Sie für verschiedene Situationen (z.B. wirtschaftliche Not, gesundheitliche Probleme, Probleme am Arbeitsplatz) die richtigen Ansprechpartner und einen Überblick über angebotene Leistungen und Hilfen.
Rat und Hilfe am Telefon und im Internet:
Die Beratungs- und Hilfsangebote sind anonym, vertraulich und kostenlos.
Übersicht » Erwachsen werden » Beratung und Hilfe
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen
Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen
Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
Häusliche Gewalt - Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen beantragen
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