Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. Detaillierte Informationen finden Sie in den entsprechenden Leistungen
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Übersicht » Geburt » Nach der Geburt
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Elternzeit
Rente - Zeiten der Kindererziehung
Taufe
Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
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Hausgeburt dem Standesamt melden
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Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
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