Es bestehen folgende Möglichkeiten:
Wechsel eine Ebene höher von
Voraussetzungen für einen Wechsel in den Klassen 5 und 6
Voraussetzungen für einen Wechsel ab Klasse 7:
Wechsel eine Ebene höher von
Voraussetzungen für einen Wechsel in den Klassen 5 und 6:
Voraussetzungen für einen Wechsel in den Klassen 7 bis 10:
Erfüllt die Schülerin oder der Schüler nicht die Notenvoraussetzungen für einen Wechsel in eine Ebene höher, kann in Ausnahmefällen die abgebenden Schule die Aufnahme auf Probe in die gewünschte Ebene empfehlen.
Der Wechsel ist auch möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler eine Aufnahmeprüfung besteht, die in den Klassen 5 und 6 nur zum Ende des Schuljahres an zentralen Schulen stattfindet und ansonsten an der aufnehmenden Schule abgelegt wird.
Bestanden hat, wer die für die Kernfächer geltenden Anforderungen erfüllt. Diese werden durch die Versetzungsordnung der aufnehmenden Schulart festgelegt.
Wechsel zwei Ebenen höher von
Voraussetzungen für einen Wechsel in den Klassen 5 und 6:
In Ausnahmefällen kann die abgebenden Schule die Aufnahme auf Probe empfehlen, wenn die Notenvoraussetzung nicht erfüllt sind.
Voraussetzungen für einen Wechsel ab der Klasse 7:
In Ausnahmefällen kann die abgebende Schule die Aufnahme auf Probe empfehlen. Dafür muss man erwarten können, dass die Schülerin oder der Schüler die Anforderungen der angestrebten Ebene erfüllen kann.
In allen Fällen ist der Wechsel auch möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler eine Aufnahmeprüfung besteht, die in den Klassen 5 und 6 nur zum Ende der Schuljahres an zentralen Schulen stattfindet und ansonsten an der aufnehmenden Schule abgelegt wird.
Bestanden hat, wer die für die Kernfächer geltenden Anforderungen erfüllt. Diese finden sich in der Versetzungsordnung der aufnehmenden Schulart.
Wechsel in eine niedrigere Ebene
Wenn die Schülerin oder der Schüler auf der bisherigen Ebene in die nächsthöhere Klassenstufe versetzt wurde, kann diese Klassenstufe auch auf einer niedrigeren Ebene besucht werden.
Wiederholt werden kann eine Klasse auf einer niedrigeren Ebene auch, wenn eine Wiederholung dieser Klasse auf der bisher besuchten Ebene nicht möglich wäre.
Beispiel: Wer die Klasse 8 am Gymnasium zweimal besucht hat und erneut nicht versetzt wird, kann die Klasse 8 an der Realschule auf dem mittleren Niveau wiederholen.
Abweichend kann in die Klasse 9 oder 10 nur wechseln, wer auf der bisherigen Ebene in diese Klassenstufe versetzt wurde oder diese Klasse auf dem bisherigen Niveau bzw. in der bisherigen Schulart wiederholen könnte. Eine Aufnahme in anderen Fällen ist nur mit Zustimmung der aufnehmenden Schule möglich.
Beispiel: Hat eine Schülerin oder ein Schüler die Klasse 9 des Gymnasiums zweimal besucht und wird erneut nicht versetzt, ist die Aufnahme in das mittlere Niveau der Realschule von der Zustimmung der aufnehmenden Schule abhängig.
Stimmt die aufnehmende Schule nicht zu, muss die Schülerin bzw. der Schüler die bisher besuchte Schule verlassen. In diesem Fall empfiehlt sich eine Bildungsberatung beim Schulamt oder eine Beratung beim Arbeitsamt.
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