Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:
Voraussetzungen sind:
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Den Zuschuss für Lernmaterial erhalten Sie ohne einen speziellen Antrag.
Der Zuschuss zum Schulbedarf und die Fahrkosten werden direkt an Sie ausbezahlt. Für alle anderen Leistungen erhalten Sie einen Gutschein, den Sie bei einer entsprechenden Einrichtung einreichen können. Die Leistungen können auch direkt mit dem Anbieter abgerechnet werden.
Für die Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten können Sie auch rückwirkend eine Kostenerstattung erhalten. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Ihr Kind in einem Verein war oder an einem Kurs teilgenommen hat.
Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
keine
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.