Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.
Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie
die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten
Ausländerbehörde ist,
Zuständig für die Städte und Gemeinden des Landkreis Biberach nach der Einreise ist Ausländerbehörde des Ordnungsamtes.
Ausnahmen:
Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:
Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid.
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen befreit Sie die zuständige Stelle von den Kosten.
Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Visa-Angelegenheiten & Humanitäre Aufenthaltsrechte
Telefon 07351 52-6489
Telefax 07351 52-5489
Allgemeines Ausländerrecht
Buchstabe A - F
Telefon 07351 52-6493 / -6492/ - 7135
Telefax 07351 52-5107
Buchstabe G - K
Telefon 07351 52-6285
Telefax 07351 52-5285
Buchstabe L - PE
Telefon 07351 52-6261
Telefax 07351 52-5261
Buchstabe PF - U
Telefon 07351 52-6287
Telefax 07351 52-5508
Buchstabe V - Z
Telefon 07351 52-6289
Telefax 07351 52-5289
Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 15.30 Uhr
Dienstag
8 - 12 Uhr
Mittwoch
8 - 17 Uhr
Donnerstag
8 - 14 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
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