Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die Zulassungsbehörde schnellst möglich darüber informieren. Sie sind auch nach dem Verkauf noch bei der Zulassungsbehörde als Halterin oder Halter eingetragen. Dies gilt so lange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder auf eine andere Person umgeschrieben wurde. Erst dann enden auch Ihre Pflichten als Halterin oder Halter.
Tipp: Melden Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf ab. Dies gilt vor allem, wenn Sie es ins Ausland verkaufen. So schützen Sie sich am besten vor einer drohenden Weiterzahlung der Kfz-Steuer und etwaigen Ansprüchen aus Ihrer Kfz-Versicherung.
Die Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat.
Zulassungsbehörde ist,
Zuständig für den Landkreis Biberach ist die Zulassungsbehörde des Verkehrsamtes.
Kaufvertrag oder mindestens eine Empfangsbestätigung mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift der Käuferin oder des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:
Was Sie benötigen, wenn Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden und was das kostet, erfahren Sie hier
Sie müssen der zuständigen Zulassungsbehörde den Fahrzeugverkauf unverzüglich schriftlich oder persönlich mitteilen. Geben Sie dabei den Namen und die Anschrift der Person an, die das Fahrzeug erworben hat. Die Anzeige muss auch die Bestätigung enthalten, dass Sie die erforderlichen Unterlagen an die Käuferin oder den Käufer übergeben haben. Viele Zulassungsbehörden bieten Ihnen im Internet ein Anzeigeformular zum Herunterladen an.
Hinweis: Lassen Sie sich die Identität der Person, die Ihr Fahrzeug kauft, nachweisen. Verwenden Sie am besten einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug, den viele Dienstleister kostenlos im Internet anbieten. Legen Sie diesen möglichst vollständig ausgefüllt der Zulassungsbehörde vor.
Unabhängig von der Mitteilung an die Kfz-Zulassungsbehörde sollten Sie eine Kopie des Kaufvertrages an Ihre Versicherungsgesellschaft schicken, um den Verkauf anzuzeigen und den Versicherungsvertrag zeitnah zu beenden, wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben wurde.
keine
Zulassungshotline
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
zulassungsbehoerde(at)biberach.de
Deborah Wytrych
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
deborah.wytrych(at)biberach.de
Moritz Gaiser
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
Montag
7.30 – 15.30 Uhr
Dienstag
7.30 – 14 Uhr
Mittwoch
7.30 – 17 Uhr
Donnerstag
7.30 – 15.30 Uhr
Freitag
7.30 – 12 Uhr
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
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