Möchten Sie an einer notwendigen Weiterbildung für Ihre berufliche Eingliederung teilnehmen? Für die Zeit Ihrer Weiterbildung können Sie Arbeitslosengeld in der zuvor bewilligten Höhe erhalten.
Für eine notwendige Weiterbildung erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für die Teilnahme in Höhe des auf dem Bildungsgutschein vermerkten Betrages.
Hinweis: Die Teilnahme an einer Weiterbildung wirkt sich mindernd darauf aus, wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten können. Nach Ende der Weiterbildung können Sie Arbeitslosengeld für mindestens 30 Tage beantragen, wenn Sie weiterhin arbeitslos sind. Die Arbeitsagentur mindert die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht, wenn Sie bereits zu Beginn der Weiterbildung für 30 Tage oder weniger Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt hätten.
Nach dem Ende der Weiterbildung zahlt Ihnen die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld ohne erneute Arbeitslosmeldung aus.
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit
Voraussetzungen für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung, die Ihre Agentur für Arbeit fördert:
Voraussetzungen für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung, die Ihre Agentur für Arbeit nicht fördert:
keine
Sie müssen die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld während einer beruflichen Weiterbildung nicht extra beantragen.
Zur Feststellung, ob für Sie eine Weiterbildung notwendig ist, sollten Sie frühzeitig einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren. Im Rahmen dieser Beratung werden Ihre Fragen
Tipp: Informationen über von der Agentur für Arbeit geförderte Weiterbildungen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Agentur für Arbeit.
Agentur für Arbeit Ravensburg
Schützenstraße 69
88212 Ravensburg
Telefon 0751 - 805-0
Telefax 0751 - 805 910 370
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