Fahrer und Fahrerinnen im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen sind zur Grundqualifikation und zur Weiterbildung verpflichtet.
Als Träger einer Ausbildungsstätte können Sie Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten. Dafür muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein.
Es gibt zwei unterschiedliche Arten der Anerkennung: gesetzlich oder behördlich.
Folgende Ausbildungsstätten sind gesetzlich anerkannt und müssen daher keine weitere Anerkennung beantragen:
Wenn Ihre Ausbildungsstätte zu keiner der genannten Gruppen gehört, müssen Sie Ihren Betrieb auf Antrag anerkennen lassen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine behördliche Anerkennung.
Achtung: Wenn Sie landes- oder bundesweit Schulungen anbieten wollen, ist es erforderlich, für jeden Veranstaltungsort einzeln eine Anerkennung zu beantragen. Dies gilt sowohl für behördlich als auch für gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten. Dafür müssen Sie sich an die jeweilige Anerkennungsbehörde des am Veranstaltungsort zuständigen Stadt- oder Landkreises wenden.
Voraussetzungen sind:
Um als Ausbildungsstätte anerkannt zu werden, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der am Veranstaltungsort zuständigen Stelle einreichen. Der Antrag muss unter anderem die Angaben enthalten, welche Kurse Sie für welche Zielgruppe anbieten wollen.
Wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
In jedem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie die notwendigen Inhalte im Rahmen der Schulungen vermitteln können.
Tipp: Anlage 1 zur Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung) beschreibt die notwendigen Inhalte.
EUR 51,10 - 511,00
Führerscheinstelle
Hotline Führerscheinstelle
Telefon: 07351 52-6222
Telefax: 07351 52-5500
fuehrerscheinstelle(at)biberach.de
Klara Ritter
Sachgebietsleiterin
Telefon 07351 52-6222
Telefax 07351 52-5218
Rolf Zeh
Telefon 07351 52-6222
Telefax 07351 52-5774
Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 15.30 Uhr
Dienstag
8 - 12 Uhr
Mittwoch
8 - 17 Uhr
Donnerstag
8 - 14 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
Die Inhalte werden über eine Schnittstelle der imakomm vom Portal service-BW übernommen und eingelesen