Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich vorher persönlich arbeitslos melden.
Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, gilt die Arbeitslosmeldung
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit
Hinweis: Für die Bewilligung von Arbeitslosengeld werden Sie möglicherweise weitere Unterlagen benötigen. Sie erhalten bei Ihrer Arbeitslosmeldung dazu individuelle Informationen.
Sie müssen sich persönlich arbeitslos melden. Sie erhalten dabei die erforderlichen Formulare und Bescheinigungen für die Beantragung von Arbeitslosengeld. Den Antrag geben Sie nach Terminabsprache ab.
Informationen zur Beantragung von Arbeitslosengeld II finden Sie in der gleichnamigen Verfahrensbeschreibung.
Auch wenn Sie kein Arbeitslosengeld beziehen, aber die Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen, müssen Sie
Die Agentur für Arbeit kann die Arbeitsvermittlung für zwölf Wochen einstellen (Vermittlungssperre), wenn Sie folgenden Pflichten nicht nachkommen:
Tipp: Weitere Informationen bietet das "Merkblatt für Arbeitslose, Ihre Rechte - Ihre Pflichten" der Bundesagentur für Arbeit.
Agentur für Arbeit Ravensburg
Schützenstraße 69
88212 Ravensburg
Telefon 0751 - 805-0
Telefax 0751 - 805 910 370
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