Sie müssen den Bau und Standort des Wildgeheges melden, wenn Sie als Nutztiere halten wollen:
Hinweis: Für Gehege im Wald gibt es eigene Vorschriften: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Errichtung und Erweiterung von Gehegen im Wald (VwV Gehege).
die unteren Verwaltungsbehörden
Untere Verwaltungsbehörde ist,
Sie müssen die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
Das Gehege muss:
Außerdem muss ein Gehege ausgestattet sein mit:
Hinweis: Bei optimalen Bedingungen können Sie bis zu zehn erwachsene Tiere mit Nachzucht auf einem Hektar halten. Bei Rotwild können sie bis zu fünf erwachsene Tiere mit Nachzucht halten.
Sie müssen der zuständigen Stelle melden, dass Sie Wild als Nutztiere halten.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Hinweis: Sie benötigen keine naturschutzrechtliche Genehmigung.
Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Dienstag
8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr, 14 - 17 Uhr
Donnerstag
8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
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