Dürfen Sie in Ihrem Unternehmen pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser in ein Gewässer einleiten? Dann müssen Sie einen Beauftragten oder eine Beauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte - GSB) bestellen. Gehen von den Anlagen im Unternehmen besondere Gefahren aus? Dann gilt das unter Umständen auch bei geringeren Abwassermengen. Hierunter fallen etwa Unternehmen, die wassergefährdende Stoffe lagern oder einsetzen (z.B. Galvanikbetriebe). Sie können auch mehrere Personen als Gewässerschutzbeauftragte bestellen.
Haben Sie Immissionsschutz- oder Abfallbeauftragte bestellt, so können diese auch die Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten wahrnehmen.
Die für die Abwasseranlagen zuständige Betriebsleitung oder eine sonstige beauftragte Person ist Gewässerschutzbeauftragter bei
Gewässerschutzbeauftragte haben folgende Aufgaben:
Hinweis: Die Behörde kann in Einzelfällen die Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten näher regeln, erweitern oder einschränken. Die Selbstüberwachung darf dadurch aber nicht beeinträchtigt werden.
Sie müssen die Gewässerschutzbeauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen, beispielsweise, indem Sie
Vorschläge und Bedenken müssen die Gewässerschutzbeauftragten unmittelbar der entscheidenden Stelle in der Betriebshierarchie vortragen können. Sie dürfen Gewässerschutzbeauftragte wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligen.
die Wasserbehörde
Wasserbehörde ist,
Zuständig für den Landkreis Biberach ist das Wasserwirtschaftsamt.
Das Amt des Gewässerschutzbeauftragten dürfen Sie nur Beschäftigten übertragen, die die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
Die Beschäftigten können ihre Fachkunde auf zwei Arten nachweisen:
keine
Sie müssen zuerst Ihren Betriebs- oder Personalrat über die geplante Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten und die ihnen übertragenen Aufgaben unterrichten.
Die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten zeigen Sie schriftlich der zuständigen Behörde an. In der Anzeige müssen Sie die Aufgaben der Gewässerschutzbeauftragten genau beschreiben.
Achtung: Eventuelle Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung von Gewässerschutzbeauftragten müssen Sie der zuständigen Behörde schnellstmöglich mitteilen.
Die Informationsplattform "Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg" bietet Ihnen weitere Informationen zum Thema "Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz".
Susanne Zimmermann
Technik
Telefon 07351 52-6130
Telefax 07351 52-5130
susanne.zimmermann(at)biberach.de
Edith Hauser
Technik
Telefon 07351 52-6349
Telefax 07351 52-5349
Franz Hauser
Recht
Telefon 07351 52-6229
Telefax 07351 52-5229
Svenja Guth
Überwachung Heizöl-/Dieseltanks
Telefon 07351 52-6463
Telefax 07351 52-5463
Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 15.30 Uhr
Dienstag
8 - 12 Uhr
Mittwoch
8 - 17 Uhr
Donnerstag
8 - 14 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
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