Sie können zwischen dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.
So kann beispielsweise eine Mutter oder ein Vater zehn Monate Basis-Elterngeld und anschließend vier Monate Elterngeld Plus beziehen. Zusätzlich können Sie einen Partnerschaftsbonus beantragen.
Dauer
Monate, in denen Sie Mutterschaftsleistungen erhalten, gelten immer als Elterngeldmonate.
Kein Elterngeld erhalten Sie als Alleinerziehende, wenn Ihr versteuerndes Jahreseinkommen über 250.000 Euro liegt. Das gleiche gilt für Ehepaare, die mehr als 500.000 Euro im Jahr versteuern.
Höhe
Sie erhalten monatlich bis zu 67 Prozent Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat des Kindes, maximal 1.800 Euro.
Für geringverdienende Eltern mit einem um bestimmte Ausgaben bereinigten Nettoeinkommen unter 1.000 Euro erhöht sich die Ersatzrate in kleinen Schritten von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent.
Mehrlingsgeburten und Geschwisterbonus
Hinweis: Bei drei und mehr Kindern im Haushalt genügt es, wenn mindestens zwei Kinder unter sechs Jahre alt sind.
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Hinweis: In Ausnahmefällen kann sich auch ein Elterngeldanspruch bei einem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ergeben. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt der L-Bank "Allgemeine Hinweise zum Elterngeld für Familien mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands".
Beantragen Sie das Elterngeld schriftlich mit dem vorgesehenen Formular. Es steht im Internet zum Download bereit. Alternativ halten die Städte und Gemeinden den Antrag und die dazugehörigen Hinweisblätter für Sie bereit.
Legen Sie im Antrag fest, wer von den beiden Eltern wann das Elterngeld beziehen möchte. Bei gemeinsamer Beantragung müssen beide Eltern unterschreiben.
Sie können auch jeder für sich einen Antrag stellen. Dann muss jeder Elternteil in seinem jeweiligen Antrag angeben, für wie viele und welche Lebensmonate des Kindes er Elterngeld beansprucht.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Bescheid.
Die Bundeskasse überweist das Elterngeld-Plus anschließend an jedem ersten Tag jedes Lebensmonats Ihres Kindes, nicht jeden Monatsersten.
Beispiel: Ist Ihr Kind am 15. geboren, überweist die Bundeskasse das Geld am 15. jeden Monats.
In der Regel geht es 2 bis 3 Bankarbeitstage später auf Ihrem Konto ein.
Weder kann der Auszahlungstermin geändert noch ein Einmalbetrag ausgezahlt werden.
Eine Änderung des Auszahlungstermins oder eine Auszahlung als Einmalbetrag sind nicht möglich.
Hinweis: Sie können die Bezugsdauer des Elterngeldes einmalig ohne Begründung sowie in weiteren Ausnahmefällen ändern.
Ergeben sich während der Bezugsmonate Änderungen, beispielsweise weil Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit erhöhen oder reduzieren, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Ob Ihnen durch die Änderung noch zusätzliches Elterngeld zusteht oder ob Sie Elterngeld zurückzahlen müssen, entscheidet sich erst nach der gesamten Bezugsdauer.
Bei der für das Elterngeld maßgeblichen Einkommensberechnung zieht die zuständige Stelle pauschale Beträge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag sowie für Sozialabgaben ab.
Bei der Bestimmung der letzten 12 für die Einkommensberechnung maßgeblichen Kalendermonate berücksichtigt die zuständige Stelle folgende Monate nicht:
Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurück liegende Monate herangezogen.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe beziehungsweise Kinderzuschlag beziehen, rechnet die zuständige Stelle das Elterngeld auf diese Leistungen in der Regel an. Waren Sie vor der Geburt Ihres Kindes schon einmal erwerbstätig, erhalten Sie einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und beträgt höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei.
Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass es in einem ersten Schritt Ihren steuerpflichtigen Einkünften hinzugerechnet wird, um Ihren Steuersatz zu ermitteln. Im zweiten Schritt wird dieser ermittelte Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte ohne das Elterngeld verwendet.
Für angenommene Kinder und für Kinder, die Sie mit dem Ziel der Annahme aufgenommen haben, erhalten Sie Elterngeld von dem Zeitpunkt an, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Nach dem 8.Geburtstag des Kindes können Sie in diesen Fällen kein Elterngeld mehr erhalten.
§§ 1 - 14 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Elterngeld)
L-Bank - Familienförderung
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
Telefon 0800 6645 471
Telefax 0721 150-3191
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