Grüne Kennzeichen sind für bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Kraftfahrzeuge vorgesehen. Das sind beispielsweise:
In der Regel werden grüne Kennzeichen bereits bei der Zulassung zugeteilt. Die endgültige Prüfung erfolgt allerdings durch das zuständige Zollamt. Es gibt Fahrzeuge, die automatisch aufgrund der Beschreibung der Fahrzeugklasse von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, andere wiederum aufgrund Ihrer besonderen Nutzung. Es wird empfohlen, sich vorab beim zuständigen Zollamt zu informieren, ob ein grünes Kennzeichen genehmigt wird.
Nicht alle Kraftfahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind, erhalten grüne Kennzeichen. Leichtkrafträder sind beispielsweise steuerfrei, erhalten aber trotzdem ein schwarzes Kennzeichen. Ebenso sind schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen „H“, „BI“ oder „aG“ weiterhin von der Kfz-Steuer befreit.
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
Hinweis: Das zuständige Hauptzollamt überprüft die Anspruchsvoraussetzungen für eine Steuerbefreiung. Die notwendigen Unterlagen werden gegebenenfalls vom Hauptzollamt direkt bei Ihnen angefordert.
Zuständig für den Landkreis Biberach ist die Zulassungsbehörde des Verkehrsamtes Biberach sowie die dazugehörigen Außenstellen Riedlingen, Laupheim oder Ochsenhausen.
Eine Zulassung mit einer Steuerbefreiung kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen.
Weitere Unterlagen
Nach dem Antrag auf grüne Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde, prüft das Hauptzollamt, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Auch für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die bereits mit schwarzen Kennzeichenschildern zugelassen wurden, kann eine Steuerbefreiung nachträglich beantragt werden. In diesem Fall können Sie den Antrag direkt beim Hauptzollamt bzw. bei einer Kontaktstelle einreichen, von dort wird der Antrag an die zuständige Zulassungsbehörde weitergeleitet. Das grüne Kennzeichen wird dann im Nachgang ausgegeben.
Von 19,30 Euro bis 54,90 Euro.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die Bezahlung ist bar oder mit EC-Cash möglich.
Informationen zur Steuerbefreiung für Fahrzeuge, die zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundeszollverwaltung.
Zulassungshotline
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
zulassungsbehoerde(at)biberach.de
Deborah Wytrych
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
deborah.wytrych(at)biberach.de
Moritz Gaiser
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
Montag
7.30 – 15.30 Uhr
Dienstag
7.30 – 14 Uhr
Mittwoch
7.30 – 17 Uhr
Donnerstag
7.30 – 15.30 Uhr
Freitag
7.30 – 12 Uhr
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
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