Als Ausländer oder Ausländerin haben Sie die Möglichkeit, an einem staatlich geförderten Integrationskurs teilzunehmen. In bestimmten Fällen sind Sie sogar dazu verpflichtet.
Hinweis: Unionsbürger und Unionsbürgerinnen haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können aber teilnehmen, wenn ausreichend Kursplätze vorhanden sind. Die Teilnahme müssen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.
Ziel des Sprachkurses ist der Erwerb "ausreichender Sprachkenntnisse", um sich im Alltag in deutscher Sprache verständigen zu können. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs wird mit einer Prüfung zum Zertifikat Deutsch (entspricht Sprachniveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) abgeschlossen.
Der Kurs umfasst:
Hinweis: Die Sprachkurse bestehen aus sechs Kursabschnitten mit unterschiedlichen Leistungsstufen. Sie können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholen oder den Kurs nach Antrag beim BAMF fortsetzen (300 Unterrichtsstunden), nachdem sie
Tipp: Mit der Durchführung der Integrationskurse werden private und öffentliche Träger beauftragt, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen sind. Auf den Seiten des BAMF können Sie nach Integrationskursorten in Ihrer Nähe suchen.
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Integrationskurse (Sprach- und Orientierungskurs) werden in Biberach, Bad Schussenried, Erolzheim, Laupheim und Riedlingen angeboten und nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl dort durchgeführt. Sollten sich an einem Wohnort zu wenig Teilnehmer für einen Kurs anmelden, werden die angemeldeten Personen möglichst auf andere Standorte verteilt. Die Anmeldung in den angrenzenden Landkreisen ist ebenfalls möglich.
Sprachkurs mit 600 oder 900 Unterrichtseinheiten (UE)
Die Einteilung in Module ermöglicht dem Teilnehmer auch einen späteren Einstieg je nach Kenntnisstand. Der Teilnehmer macht zu Beginn des Integrationskurses einen Einstufungstest und wird nach erreichter Punktzahl in die verschiedenen Module eingeteilt (1 Modul = 100 UE). Am Ende des Integrationskurses wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, um den Erwerb deutscher Sprachkenntnisse mit dem Zertifikat Deutsch nachzuweisen. Über das Ergebnis erhalten die Teilnehmer vom Kursträger eine Bestätigung. Die erfolgreiche Teilnahme bzw. der Nachweis der Deutschkenntnisse ist für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis notwendig bzw. verkürzt die Frist für die Einbürgerung von acht auf sieben Jahre.
Orientierungskurs mit 45 Unterrichtseinheiten
Im Orientierungskurs werden Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland vermittelt. Der Kurs wird im Anschluss an den Sprachkurs -wenn ein bestimmtes Sprachverständnis vorausgesetzt werden kann- durchgeführt.
Darüber hinaus werden für besondere Personengruppen folgende Integrationskurse angeboten (900 UE):
Diese Kurse werden nicht an allen Standorten durchgeführt und können nur mit ausreichenden Teilnehmerzahlen (i.d.R. 15 Teilnehmer) angeboten werden.
Voraussetzungen, um an Integrationskursen teilzunehmen, sind:
Sie sind zur Teilnahme verpflichtet, wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und
Kein Teilnahmeanspruch besteht
Von der Teilnahmeverpflichtung ausgenommen sind Ausländer und Ausländerinnen,
Achtung: Eine Verletzung der Teilnahmepflicht kann zur Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder zur Versagung einer Niederlassungserlaubnis führen. Beziehen Sie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, kann es zu einer Leistungskürzung von bis zu 30 Prozent kommen. Außerdem ist die Ausländerbehörde dazu berechtigt, vorzeitig den voraussichtlichen Kostenbeitrag zum Kurs von Ihnen zu erheben.
Bestätigung über Ihre Teilnahmeberechtigung beziehungsweise Teilnahmeverpflichtung
Die Ausländerbehörde informiert Sie über Ihre Teilnahmeberechtigung beziehungsweise -verpflichtung. Sie stellt Ihnen eine entsprechende Bestätigung aus. Mit der Bestätigung können - bei einer Verpflichtung müssen - Sie sich bei einem zugelassenen Kursträger Ihrer Wahl zum Integrationskurs anmelden.
Hinweis: Gleichzeitig mit der Anmeldung können Sie auch einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen.
Der Anspruch besteht nur auf einmalige Teilnahme.
Hinweis: Haben Sie den Sprachtest nach dem 8. Dezember 2007 bestanden, kann das Bundesamt 50 Prozent des gezahlten Kostenbeitrags zurückbezahlen. Sie müssen jedoch die erfolgreiche Teilnahme innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung nachweisen.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon 0911 943-0
Telefax 0911 943-1000
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