Ist Ihr geplantes Vorhaben nicht verfahrensfrei und liegen die Voraussetzungen des Kenntnisgabeverfahrens vor, können Sie als Bauherr wählen zwischen
Im Kenntnisgabeverfahren geben Sie das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis. Das Verfahren ist
Der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich, dass sein Entwurf den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass die Baurechtsbehörde die erforderlichen Informationen und Unterlagen erhält. Die Bauausführung darf nicht von den zur Kenntnis gegebenen Entwürfen abweichen. Sie können in der Regel nach Ablauf eines Monats nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde mit dem Bau beginnen.
Ist für ein Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren noch eine andere Entscheidung notwendig wie z.B. eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz, müssen Sie als Bauherr zusätzlich zur Kenntnisgabe diese Entscheidung beantragen.
Ein Kenntnisgabeverfahren ist ebenso möglich,
Dasselbe gilt für den Abbruch aller Anlagen, wenn für diese nicht schon Verfahrensfreiheit gegeben ist.
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt:
Zuständig für die Städte und Gemeinden des Landkreis Biberach ist das Amt für Bauen und Naturschutz.
Ausnahmen:
Sie müssen die Bauvorlagen in einfacher Ausfertigung bei der Gemeinde einreichen. Ist die Gemeinde nicht selbst Baurechtsbehörde, reichen Sie die Bauvorlagen in zweifacher Ausfertigung ein.
Nutzen Sie das Formular "Kenntnisgabeverfahren" oder bei einem Abbruch den Vordruck "Abbruch baulicher Anlagen" und die sonstigen Bauvorlagen. Das Formular liegt in Ihrer Gemeinde aus oder steht im Internet auch zum Herunterladen zur Verfügung. Zeitgleich mit diesem Antrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.
Beim Kenntnisgabeverfahren reicht der Bauherr die Bauvorlagen bei der Gemeinde ein, in der das Baugrundstück liegt. Die Gemeinde prüft innerhalb von fünf Arbeitstagen :
Die Gemeinde benachrichtigt die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen. Damit erhalten diese die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ihre Einwendungen und Bedenken zum Bauvorhaben vorzubringen. Eigentümer benachbarter Grundstücke, die nicht direkt an das Baugrundstück angrenzen (sonstige Nachbarn), können ebenfalls benachrichtigt werden.
Haben alle Angrenzer und sonstigen Nachbarn schriftlich zugestimmt, dürfen Sie zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde mit dem Bau beginnen.
Bringt einer der Benachrichtigten seine Bedenken vor, leitet die Gemeinde diese unverzüglich an die Baurechtsbehörde weiter. Sie überprüft diese Bedenken und unterrichtet die jeweiligen Benachrichtigten über das Ergebnis der Überprüfung. In diesem Fall dürfen Sie in der Regel einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde mit der Ausführung des Vorhabens beginnen.
Für die Eingangsbestätigung kann eine Gebühr erhoben werden. Die Entscheidung über eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften müssen Sie ebenfalls bezahlen.
Beatrice Steinhart
Baurecht
Telefon 07351 52-6355
Telefax 07351 52-5563
Beatrice.steinhart(at)biberach.de
Stephan Mast
Baurecht
Telefon 07351 52-7147
Telefax 07351 52-5608
stepan.mast(at)biberach.de
Gerold Müller
Baurecht
Telefon 07351 52-6485
Telefax 07351 52-5485
gerold.mueller(at)biberach.de
Helen Diete
Baurecht
Telefon 07351 52-7176
Telefax 07351 52-50278
helen.diete(at)biberach.de
Kathrin Pfister
Baurecht
Telefon 07351 52-6352
Telefax 07351 52-5355
kathrin.pfister(at)biberach.de
Silvia Locher
Baurecht
Telefon 07351 52-6391
Telefax 07351 52-5177
silvia.locher(at)biberach.de
Anja Fackler
Baurecht
Telefon 07351 52-7168
Telefax 07351 52-50168
anja.fackler(at)biberach.de
Sonja Buck
Kaminfegerbeanstandungen/Wärmegesetze
Telefon 07351 52-6339
Telefax 07351 52-50250
Sonja.buck(at)biberach.de
Peter Herzberg
Bautechnik
Telefon 07351 52-6345
Telefax 07351 52-5723
peter.herzberg(at)biberach.de
Franziska Gnant
Bautechnik/Denkmalschutz
Telefon 07351 52-6347
Telefax 07351 52-5347
franziska.gnant(at)biberach.de
Ursula Püschner
Bautechnik
Telefon 07351 527595
Telefax 07351 525533
ursula.pueschner(at)biberach.de
Alexander Zoll
Bautechnik/Baukontrolle
Telefon 07351 52-6143
Telefax 07351 52-5143
alexander.zoll(at)biberach.de
Daniel Leicht
Baukontrolle
Telefon 07351 52-6346
Telefax 07351 52-5346
daniel.leicht(at)biberach.de
Roman Wohnhas
Baukontrolle
Telefon 07351 52-6893
Telefax
roman.wohnhas(at)Biberach.de
Heribert Rechtsteiner
Baustatik
Telefon 07351-52-6343
Telefax 07351 52-5343
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