Sommerzeit - Festezeit: Mit steigenden Temperaturen nimmt auch die Zahl der privaten und öffentlichen Feste zu. Kindergärten, Schulen und Kirchengemeinden, aber auch Vereine veranstalten regelmäßig Feste, bei denen auch für das leibliche Wohl gesorgt wird.
Beim Umgang mit Lebensmitteln kann es aber zu Fehlern kommen, die nicht ohne Folgen für die Gesundheit der Gäste bleiben. Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein. Um jede nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel zu verhindern, müssen hygienische Mindestanforderungen eingehalten werden. Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.
für die Einhaltung der Hygienevorschriften: die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde
Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,
Zuständig für den Landkreis Biberach ist das Kreisveterinäramt.
In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich wie zum Beispiel ein Familienfest hinausgeht, genehmigen lassen: Erlaubnis für Veranstaltungen (Straßenverkehr)
Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Dienstag
8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr, 14 - 17 Uhr
Donnerstag
8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
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