Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen, als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele für eine Sondernutzung sind:
Hinweis: Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung" , z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Achtung: In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:
Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis außerhalb der Ortschaft: die Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers
Straßenbaubehörde ist
Zuständig für den Landkreis Biberach ist das Straßenamt.
Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Antragsformular. Sie erhalten es bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung.
Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung der Straße. Wesentlich ist dabei beispielsweise, ob
Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Gebühren:
Daniela Ruider
Telefon 07351 52-6824
Telefax 07351 525-0766
Montag bis Donnerstag
8 - 12 Uhr und 14 -16 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
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